Ein TÜV-Teilegutachten ist für alle auf dieser Seite verfügbaren Scheibenbremsanlagen erhältlich.
Die normale Scheibenbremsanlage ist laut TÜV-Teilegutachten freigegeben bis 70 kW / 95 PS, die innenbelüftete Variante bis 103 kW / 140 PS.
Folgende Ausführungen sind lieferbar: